• Media type: Book
  • Title: Arbeitsverhältnis: Ist das noch normal? : prekäre Beschäftigung ; Geringfügige entlohnte Beschäftigung (bis 450 Euro), Kurzfristige Beschäftigung, Midi-Jobs (Gleitzone zwischen 450 und 850 Euro), Teilzeitarbeit, Arbeit auf Abruf, Befristete Beschäftigung, Unständige Beschäftigung, Rechte der Arbeitnehmer und des Betriebsrats
  • Contributor: Scheriau, Karl Michael [VerfasserIn]
  • Corporation: Autorenverlag K.M.Scheriau
  • imprint: Berlin: Autorenverlag K.M. Scheriau, 2017
  • Published in: Arbeits- und Sozialrecht
  • Issue: 6., aktualisierte und überarbeitete Auflage
  • Extent: 198 Seiten; 21 cm
  • Language: German
  • ISBN: 9783937650258; 3937650253
  • RVK notation: QV 200 : Allgemeines
  • Keywords: Deutschland > Geringfügige Beschäftigung
    Deutschland > Teilzeitbeschäftigung
    Deutschland > Befristeter Arbeitsvertrag
    Deutschland > Selbstständiger > Arbeitnehmer > Recht
  • Origination:
  • Footnote:
  • Description: Teilzeitbeschäftigung ist seit langem ein umfangreicher rechtlicher Komplex mit eigenständigen Regelungen. Auch geringfügig entlohnte Beschäftigung ist nur eine von vielen Formen der Teilzeitarbeit, mit der Folge, dass sowohl die besonderen Regelungen der Geringfügigkeit wie auch des Teilzeitrechts auf diese Beschäftigungsform zutreffen. Arbeit auf Abruf ist eine zwar nicht ausschliesslich, aber überwiegend bei Teilzeitbeschäftigten anzutreffende Sonderform. Besonders bei Teilzeitbeschäftigten kommt die sogenannte Gleitzonenregelung zum Tragen. Wahrscheinlich die Hälfte aller Neueinstellungen wird inzwischen befristet. Hierfür gibt es eigenständige gesetzliche Regelungen. Diese greifen auch bei der zweiten Variante der geringfügigen Beschäftigung, den kurzfristigen Beschäftigungen. Daneben gibt es aber auch eine besondere Ausprägung der kurzfristigen Beschäftigung, die sogenannte unständige Beschäftigung. Eine früher typische Berufsgruppe, die Synchronsprecher, wird inzwischen wieder dazugezählt, nachdem sie auf Grund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zeitweilig zu den Selbständigen gerechnet wurden. Die Arbeitnehmerrechte werden jeweils im Anschluss an die einzelnen Abschnitte behandelt. Am Ende wird auf die Rechte des Betriebsrats bei den einzelnen Beschäftigungsformen eingegangen. Die Betriebsräte können prekäre Beschäftigung zwar nicht verhindern, aber sie können wenigstens auf die Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen bestehen. (Verlagswerbung)

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  • Status: Loanable