Das Radfahrer-Recht in dem Königreich Sachsen und den angrenzenden Ländern
: nämlich in Preußen (Provinz Sachsen, Brandenburg, Schlesien), Böhmen, Bayern (Oberfranken), Reuß-Schleiz-Gera, Reuß-Greiz, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Weimar-Eisenach; eine Zusammenstellung der für den Verkehr mit Fahrrädern auf den öffentlichen Wegen geltenden polizeilichen Verordnungen