• Media type: E-Book
  • Title: Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung in der öffentlichen Schule in Deutschland, Frankreich und England : Eine rechtsvergleichende Untersuchung unter Berücksichtigung der EMRK
  • Contains: Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Abkürzungsverzeichnis; Einleitung; A. Gegenstand der Untersuchung; B. Ziel der Untersuchung; C. Gang der Untersuchung; Erstes Kapitel: Rechtliche Rahmenbedingungen; A. Das Verhältnis von Staat und Kirche; I. Frankreich; II. England; III. Deutschland; B. Die staatliche Neutralität; I. Frankreich; II. Deutschland; III. England; IV. Zusammenfassung; C. Die individuelle Religionsfreiheit in Deutschland, Frankreich und England; I. Rechtliche Verankerung; 1. Verfassungsrecht; a) Deutschland; b) Frankreich; c) England; 2. Gesetzesrecht; a) Deutschland; b) Frankreich
    c) England3. Richterrecht; a) England; b) Deutschland und Frankreich; II. Der Inhalt der individuellen Religionsfreiheit; 1. Schutzbereich der Religionsfreiheit; a) Persönlicher Schutzbereich; b) Sachlicher Schutzbereich; aa) Deutschland; bb) Frankreich; cc) England; 2. Eingriffsverständnis; a) Deutschland; b) Frankreich; c) England; 3. Rechtfertigung; a) Deutschland; aa) Schranken der Religionsfreiheit; bb) Verhältnismäßigkeitsprüfung; b) Frankreich; aa) Schranken der Religionsfreiheit; bb) Verhältnismäßigkeitsprüfung; c) England; aa) Schranken der Religionsfreiheit
    bb) Verhältnismäßigkeitsprüfung(1) Besonderheiten der Verhältnismäßigkeitsprüfung im englischen Recht; (2) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach dem Recht der EMRK; (3) Exkurs: Der Beurteilungsspielraum (margin of appreciation) als Besonderheit im Recht der EMRK; 4. Ergebnis; Zweites Kapitel: Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung in der öffentlichen Schule; A. Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung durch Schüler; I. Überblick über die Rechtslage in Frankreich, England und Deutschland; 1. Frankreich; 2. England; 3. Deutschland
    II. Grundrechtskonformität eines Verbots des Tragensreligiöser Symbole und Kleidung1. Schutzbereich der Religionsfreiheit; a) Frankreich; b) England; c) Deutschland; 2. Eingriff; a) Frankreich; aa) Entstehungsgeschichte des Gesetzes vom 15. März 2004; bb) Auslegung des Gesetzes; (1) Schwierigkeiten bei der Auslegung; (a) „Deutlich sichtbar" (ostensiblement); (b) „Manifestieren"; (c) „Religionszugehörigkeit"; (2) Auslegung durch die Gerichte; (a) Ablehnung der Voraussetzung einer konkreten Gefährdung des ordre public; (b) Objektive Interpretation des „Manifestierens"
    (c) „Deutlich sichtbar" (ostensiblement)b) England; aa) Mehrheitsmeinung in der Rechtssache Begum; bb) Abweichende Meinungen in der Rechtssache Begum; c) Deutschland; 3. Rechtfertigung; a) Frankreich; aa) Rechtfertigung vor Erlass des Gesetzes vom 15. März 2004; (1) Das Gutachten des Conseil d'Etat vom 27. November 1989; (2) Die Konkretisierung durch die nachfolgende Rechtsprechung; (a) Proselytenmacherei (prosélytisme) und druckausübendes Verhalten; (b) Geordneter Schul- und Unterrichtsablauf; (c) Laizitätsprinzip; (d) Gleichberechtigung von Mann und Frau; (e) Ergebnis
    bb) Rechtfertigung nach Erlass des Gesetzes vom 15. März 2004
    Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Abkürzungsverzeichnis; Einleitung; A. Gegenstand der Untersuchung; B. Ziel der Untersuchung; C. Gang der Untersuchung; Erstes Kapitel: Rechtliche Rahmenbedingungen; A. Das Verhältnis von Staat und Kirche; I. Frankreich; II. England; III. Deutschland; B. Die staatliche Neutralität; I. Frankreich; II. Deutschland; III. England; IV. Zusammenfassung; C. Die individuelle Religionsfreiheit in Deutschland, Frankreich und England; I. Rechtliche Verankerung; 1. Verfassungsrecht; a) Deutschland; b) Frankreich; c) England; 2. Gesetzesrecht; a) Deutschland; b) Frankreich
    c) England3. Richterrecht; a) England; b) Deutschland und Frankreich; II. Der Inhalt der individuellen Religionsfreiheit; 1. Schutzbereich der Religionsfreiheit; a) Persönlicher Schutzbereich; b) Sachlicher Schutzbereich; aa) Deutschland; bb) Frankreich; cc) England; 2. Eingriffsverständnis; a) Deutschland; b) Frankreich; c) England; 3. Rechtfertigung; a) Deutschland; aa) Schranken der Religionsfreiheit; bb) Verhältnismäßigkeitsprüfung; b) Frankreich; aa) Schranken der Religionsfreiheit; bb) Verhältnismäßigkeitsprüfung; c) England; aa) Schranken der Religionsfreiheit
    bb) Verhältnismäßigkeitsprüfung(1) Besonderheiten der Verhältnismäßigkeitsprüfung im englischen Recht; (2) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach dem Recht der EMRK; (3) Exkurs: Der Beurteilungsspielraum (margin of appreciation) als Besonderheit im Recht der EMRK; 4. Ergebnis; Zweites Kapitel: Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung in der öffentlichen Schule; A. Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung durch Schüler; I. Überblick über die Rechtslage in Frankreich, England und Deutschland; 1. Frankreich; 2. England; 3. Deutschland
    II. Grundrechtskonformität eines Verbots des Tragensreligiöser Symbole und Kleidung1. Schutzbereich der Religionsfreiheit; a) Frankreich; b) England; c) Deutschland; 2. Eingriff; a) Frankreich; aa) Entstehungsgeschichte des Gesetzes vom 15. März 2004; bb) Auslegung des Gesetzes; (1) Schwierigkeiten bei der Auslegung; (a) „Deutlich sichtbar" (ostensiblement); (b) „Manifestieren"; (c) „Religionszugehörigkeit"; (2) Auslegung durch die Gerichte; (a) Ablehnung der Voraussetzung einer konkreten Gefährdung des ordre public; (b) Objektive Interpretation des „Manifestierens"
    (c) „Deutlich sichtbar" (ostensiblement)b) England; aa) Mehrheitsmeinung in der Rechtssache Begum; bb) Abweichende Meinungen in der Rechtssache Begum; c) Deutschland; 3. Rechtfertigung; a) Frankreich; aa) Rechtfertigung vor Erlass des Gesetzes vom 15. März 2004; (1) Das Gutachten des Conseil d'Etat vom 27. November 1989; (2) Die Konkretisierung durch die nachfolgende Rechtsprechung; (a) Proselytenmacherei (prosélytisme) und druckausübendes Verhalten; (b) Geordneter Schul- und Unterrichtsablauf; (c) Laizitätsprinzip; (d) Gleichberechtigung von Mann und Frau; (e) Ergebnis
    bb) Rechtfertigung nach Erlass des Gesetzes vom 15. März 2004
  • Contributor: Ganz, Sarah [VerfasserIn]
  • imprint: Berlin: Duncker & Humblot, 2009
  • Published in: Schriften zum internationalen Recht ; 181
    Duncker & Humblot eLibrary
  • Issue: 1. Aufl.
  • Extent: 1 Online-Ressource (341 S.)
  • Language: German
  • DOI: 10.3790/978-3-428-53033-5
  • ISBN: 9783428130337; 9783428530335
  • Identifier:
  • Keywords: Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms (1950) ; Religion in the public schools Law and legislation France ; Religion in the public schools Law and legislation England ; Religion in the public schools Law and legislation Germany ; Kopftuch ; Rechtsvergleichung ; Schule
  • Origination:
  • University thesis: Zugl.: Universität München, Dissertationsschrift, 2007
  • Footnote: PublicationDate: 20090527
  • Description: Main description: Die Problematik des Tragens religiöser Zeichen, insbesondere des Kopftuchs, in öffentlichen Schulen ist keineswegs ein deutsches Phänomen, sondern wird in zahlreichen europäischen Staaten kontrovers diskutiert. Die Autorin nimmt dies zum Anlass, die Thematik unter einem rechtsvergleichenden Blickwinkel zu untersuchen, und zieht hierfür die Länder Deutschland, Frankreich und England heran, welche jeweils beispielhaft für ein bestimmtes staatskirchenrechtliches System stehen.Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Frage, wie zwei Fallkonstellationen, nämlich das Tragen religiöser Zeichen durch Schüler einerseits und durch Lehrer andererseits, in den drei Ländern rechtlich behandelt werden und wie die verschiedenen Lösungsstrategien zu bewerten sind. Die Autorin arbeitet heraus, wie ein Verbot des Tragens religiöser Zeichen im jeweiligen nationalen Recht im Hinblick auf mögliche Grundrechtspositionen der Betroffenen beurteilt wird. Insbesondere wird untersucht, mit welchen Interessen und Rechten die Religionsfreiheit - die neben dem Grundsatz der religiösen Gleichbehandlung im Mittelpunkt steht - in Konflikt tritt und welches Gewicht den jeweiligen Rechtsgütern gegeben wird. Dabei steht vor allem die Frage nach der Gewichtung und dem Inhalt des staatlichen Neutralitätsgebots und der Bedeutung der Gleichberechtigung von Mann und Frau im Vordergrund. Anschließend wird eine zweite, supranationale Ebene, nämlich das Recht der EMRK, in die Betrachtung mit einbezogen und die Vereinbarkeit der nationalen Lösungen mit der EMRK untersucht.Sarah Ganz zeigt Parallelen und Unterschiede zwischen den drei Rechtsordnungen auf, wobei deutlich wird, dass ähnliche rechtliche Ergebnisse oft mit einer divergierenden Argumentation erreicht werden. Zudem sind unterschiedliche rechtliche Beurteilungen oft weniger mit dem zugrunde liegenden staatskirchenrechtlichen System verknüpft als mit allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen und unterschiedlicher Grundrechtsdogmatik. Eine konvergierende europaweite Entwicklung der rechtlichen Behandlung der Problematik ist im Ergebnis nicht abzusehen.

    Review quote: "[…] Das Buch der Verfasserin ist von hohem wissenschaftlichen Wert. Wer sich in Deutschland mit der Kopftuchproblematik im deutschen Schuldienst befasst hat, wusste bisher nur ganz vage vom Laizismus in Frankreich, aber in der Regel nicht Genaueres. Zu England war fast nichts bekannt. Die Verfasserin hat sehr intensiv die Rechtsprechung der nationalen Gerichte, aber auch des EGMR geprüft und herangezogen. Es geht zur Einschätzung des Werts des Buches nicht darum, ein auf Deutschland übertragbares Idealmodell im System eines anderen Staates zu finden, sondern letztlich um die Vermittlung des Wissens, was es noch in der Welt gibt und damit auch Alternativen besser einschätzen zu können. Nach Auffassung des Rezensenten liegt dem Werk ein immenser Arbeitsaufwand der Verfasserin zugrunde. Das Buch sollte von den Dienstrechts- und Schulministerien der Länder, wegen der politischen Bedeutung des Problems aber auch von den Staatskanzleien beschafft werden. Gleiches gilt für die Verwaltungsgerichte und die Berufsorganisationen der Lehrer." Prof. Dr. Rudolf Summer, Zeitschrift für Beamtenrecht, ZBR, Heft 9/2009