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Media type:
Book;
Thesis
Title:
Die Vereinten Nationen im Gefüge der internationalen Organisationen
:
eine rechtsdogmatische Untersuchung
Contains:
Die Determinanten des Verhältnisses zwischen internationalen Organisationen -- Die Gründung internationaler Organisationen durch völkerrechtlichen Vertrag -- Internationale Organisationen als Rechtssubjekte in der Völkerrechtsordnung -- Die Doppelgesichtigkeit des Verhältnisses internationaler Organisationen -- Die Grundsätze der Gleichrangigkeit und der Autonomie internationaler Organisationen -- Der Grundsatz der Gleichrangigkeit internationaler Organisationen -- Der Grundsatz der Autonomie internationaler Organisationen -- Vorrang der Vereinten Nationen vor anderen internationalen Organisationen? -- Rechtlicher Vorrang der Vereinten Nationen aufgrund der Bedeutung der UN-Charta als "Verfassung der internationalen Gemeinschaft"? -- Rechtlicher Vorrang der Vereinten Nationen für ihre Mitgliedstaaten? -- Rechtlicher Vorrang der Vereinten Nationen für andere internationale Organisationen aufgrund einer Bindung an den für die Mitglieder geltenden Vorrang der UN-Charta?
University thesis:
Dissertation, Julius-Maximilians-Universität Würzburg, 2018
Footnote:
Literaturverzeichnis Seite 309-322
Description:
Das Werk analysiert die Bedeutung der Organisation der Vereinten Nationen und der ihr zugrundeliegenden Charta im Recht der internationalen Organisationen. Es untersucht die rechtliche Stellung der Vereinten Nationen im Verhältnis zu anderen internationalen Organisationen und zeigt auf, ob und inwieweit die anderen internationalen Organisationen an das Recht der Vereinten Nationen gebunden sind. Dafür identifiziert der Autor die Wesensmerkmale internationaler Organisationen, die ihr Verhältnis zueinander bestimmen. Er legt dar, dass internationale Organisationen grundsätzlich als gleichrangige und autonome Gebilde nebeneinander stehen. Schließlich begründet er ausführlich, dass den Vereinten Nationen ein rechtlich wirkender Vorrang vor anderen internationalen Organisationen zuzusprechen ist. Dabei weist er nach, dass die anderen internationalen Organisationen verpflichtet sind, bei der Ausübung ihrer Befugnisse zumindest auf das Recht der Vereinten Nationen Rücksicht zu nehmen.