University thesis:
Dissertation, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, 2018/2019
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Description:
Durch Kodifizierung der sog. business judgment rule in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG sollte für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft ein Haftungsfreiraum im Bereich qualifizierter unternehmerischer Entscheidungen geschaffen werden. Insbesondere seit Ermöglichung der Betriebsfortführung im Rahmen der Insolvenz rückt der Insolvenzverwalter in die Position eines Geschäftsleiters ein und hat als solcher ebenfalls unternehmerische Entscheidungen zu treffen.Das Werk untersucht, ob und inwiefern die aktienrechtliche business judgment rule auch auf die Haftung des Insolvenzverwalters anwendbar ist, welche Besonderheiten deren Tatbestandsmerkmale im Vergleich zum Aktienrecht aufweisen und in welchen konkreten Entscheidungssituationen sich der Insolvenzverwalter auf die business judgment rule berufen kann. Das Werk schließt mit einen Formulierungsvorschlag für eine insolvenzrechtliche business judgment rule.