Von Gottes Gnaden, Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue! Nachdem Wir in beygehendem Edict allergnädigst verordnet haben, daß die Adliche Vasallen und Unterthanen, welche laut Edicts vom 18. Julii 1746. nach zurückgelegten 20ten Jahr Majorenn worden, und denen Wir durch die ... Declaration vom 29. August. 1747.die Disposition über Ihre Immobilien ... entzogen haben, ... unter der Aufsicht des Pupillen-Collegii und der Curatorum bleiben sollen; So befehlen Wir Euch ... solches ... publiciren ... zu lassen