Teutschen Reichs-Staats Urkundliche Nachrichten, Bevorab auf die Erwählung deß Majestätischen Ober-Haubts, und auf die eigene Groß-Macht derer hohen Reichs-Stände, und, vor die Chur-Fürstliche Rechte, auf die Reichs-Ertz-Amt-Männer, und hierunter, absonderlich vor das Burggrafthum Nürnberg, auf den Reichs-Ertz-Pförtner