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Endlich ist im Grundsatz beschlossen worden, dass EU-Gelder bei Verletzungen von bestimmten europäischen Grundwerten gestrichen werden können. Bei diesem neuen Rechtsstaatsmechanismus darf es trotz der Blockadehaltung Ungarns und Polens keine Kompromisse geben. Auch ist problematisch, dass das Europäische Parlament die Auszahlungs-bedingungen des EU-Aufbaufonds aufweichen und nicht ausreichend an einer Steigerung von Wachs-tum und Wettbewerbsfähigkeit orientieren will. Diese mittelfristige Wachstumsorientierung ist umso wichtiger, weil fast vier Fünftel der Zahlun-gen aus dem Hilfspaket wohl erst ab dem Jahr 2023 fließen werden.