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Generalklauseln wie Treu und Glauben oder die Guten Sitten werden in der gegenwärtigen Privatrechtsdiskussion meist nur unter dem Aspekt ihrer Konkretisierung, d.h. der Ableitung präziserer, unmittelbar anwendbarer Rechtssätze behandelt. Marietta Auer zeigt dagegen, daß man ihrer Funktion nur mit Berücksichtigung der ethischen und historischen Grundlagen der Privatrechtsentwicklung während des 19. und 20. Jahrhunderts gerecht werden kann.