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Die Grundsteuern haben einen Anteil von 15,6 Prozent am kommunalen Steueraufkommen. Trotzdem besteht Einigkeit darüber, daß die Ausgestaltung und die Wirkung der Grundsteuer in ihrer jetzigen Form reformbedürftig sind. Die Kritik bezieht sich besonders auf die Bemessungsgrundlage der Steuer, den Einheitswert, der bei Wohngebäuden im wesentlichen aus dem Ertrag des Gebäudes einschließlich des Grundstücks und bei Geschäftsgrundstücken überwiegend nach dem Sachwert berechnet wird. Die Entscheidung über eine Reform des Grundsteuerechts wird in nicht allzu ferner Zeit auf Bundesebene fallen. Die Diskussion dazu ist im Augenblick noch offen. Ziel der in der Veröffentlichung dokumentierten Veranstaltung war es, verschiedene Positionen zur Reform der Grundsteuer kennenzulernen. Vorgestellt wurden von Experten vier Modelle für eine Grundsteuer neuer Art, deren Steuerbasis zum Teil ganz erheblich von der jetzigen Grundsteuer abweicht. Alle Modelle gehen davon aus, daß den Gemeinden ein Hebesatzrecht oder andere Formen der örtlichen Festlegung der steuerlichen Belastung einzelner Grundstücksarten oder -gebiete zustehen.