Ein Versuch vom Einlager-Recht, so viel voritzo betrifft dessen Abschaffung und Verbot, wozu das heilige Römische Reich, auch andere Stände, am meisten die Einführung des Römischen Rechts auf Universitäten, und sothanen Rechts üble Application in denen Teutschen Gerichts-Stuben, nicht aber so sehr die sonst übel beschriene, doch nie erwiesene Mißbräuche, bewogen