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Jörg Scheinfeld legt dar, dass der "Kannibale von Rotenburg", so abscheulich seine Tat auch war, nicht wegen Mordes und schon gar nicht zu lebenslanger Freiheitsstrafe hätte verurteilt werden dürfen: Das auf "lebenslänglich" erkennende Strafurteil verletzt sowohl den Gleichheitsgrundsatz als auch den Schuldgrundsatz - ihn sogar mehrfach. (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)