Verordnung Des Allerdurchlauchtigsten, Großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrichs, Von Gottes Gnaden der Schweden, Gothen und Wenden Königs, ... Wornach sich Die Greben, Vorstehere, Heimbürgere, Dorffs-Schultzen, Richtere, Eydgeschworne ... und andere in der Gemeinde zur Aufsicht bestellte Leute, in ihrem Dienst zu betragen, und wie es mit den Dorffs-Rechnungen in Zukunfft zu halten