Zweyte Fortsetzung des Codicis Augustei, oder anderweit vermehrtes Corpus Juris Saxonici, worinnen die in dem Churfürstenthum Sachsen und darzu gehörigen Landen, auch denen Markgrafthümern Ober- und Nieder-Lausitz, ergangene Mandata, Generalien, und andere gesetzliche Vorschriften bis zum Jahre 1800 enthalten
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Erste Abtheilung, Nebst einem Inhalts-Verzeichnisse, Marginalien und Registern