Ordre An den Würcklichen Geheimen Etats-Rath, [et]c. von Plotho, Daß allen Gerichten im Lande befohlen werden solle, denen Militair-Persohnen an Unter-Officirern und Gemeinen das Ihrige nicht abfolgen zu lassen, biß sie ein Attestat vom commandirenden Officirer des Regiments, daß die Verabfolgung ohne Bedencken geschehen könne, oder auch ihren Abschied produciren