University thesis:
Zugl.: Bayreuth, Univ., Diss., 2011
Footnote:
Bibliogr. S. [397] - 412
Description:
Das "natürliche Kirchenrecht" war im 18. und frühen 19. Jahrhundert das zentrale Diskussionsforum für religionspolitische Fragen. Ganz unterschiedliche Akteure diskutierten in diesem Teilgebiet des säkularen Naturrechts u. a. den fürstlichen Machtanspruch gegenüber der Kirche, deren ständische Freiheiten, die Forderung nach Religionsfreiheit und die innerkirchliche Demokratie. Die heutigen Vorstellungen vom Verhältnis von Staat und Kirche werden entscheidend von der Rechtsphilosophie des 18. und 19. Jahrhunderts bestimmt. Das epochenprägende säkulare Naturrecht widmete sich staatskirchenrechtlichen Fragen im Teilgebiet des "natürlichen Kirchenrechts". Dessen Anhänger leiteten aus übergeordneten Vernunftgründen Regeln ab, die - im Gegensatz zu den besonderen Rechtsordnungen einzelner Kirchen - für alle Religionen Gültigkeit beanspruchten. Die Kirche galt einerseits als eine mit autonomen Befugnissen ausgestattete Gesellschaft; ihre Existenz im Staat macht sie andererseits zum Objekt staatlicher Hoheitsrechte. Das Spannungsverhältnis von Gesellschaftsautonomie und Staatsaufsicht erlaubte die Legitimierung unterschiedlicher politischer Interessen: der Stärkung der kirchlichen Unabhängigkeit oder des staatlichen Einflusses. Der Verfasser untersucht den Wandel von Inhalten und Funktionen des natürlichen Kirchenrechts im Zeitraum von ca. 1680 bis 1850