Anleitung, wie Studiosi Theologiae und angehende Prediger in den Herzogthümern Schleswig und Holstein Königl. Antheils, die herausgekommene Landes-Herrschaftliche Kirchen-Verordnungen, Rescripten [et]c. zur Wahrnehmung ihrer Pflichten, sich bekant machen können.
- [Anjetzo zum drittenmal vermehrt, und mit vielen Anmerkungen erläutert]