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In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen einige Versicherte einen geringeren, andere einen höheren als den versicherungstechnisch äquivalenten Beitrag entrichten. Die dadurch bewirkte Umverteilung wird in der Sozialpolitik als sozialer Ausgleich bezeichnet. Der Beitrag entwickelt ein Konzept zur Messung des sozialen Ausgleich und quantifiziert die Umverteilungswirkungen der Beitragsgestaltung in der GKV für das Jahr 1990. Dabei wird der Ausgleich von Leistungsrisiken über die Versicherten nicht als Umverteilung, sondern als Ausdruck eines umfassenden Versicherungsschutzes verstanden. Dieser ist auch im langfristigen privaten Krankenversicherungsverhältnis zu beobachten. Die dann verbleibenden Umverteilungswirkungen sind im Hinblick auf sozialpolitische Zielsetzungen sehr ineffizient. Der soziale Ausgleich erhöht teilweise die Einkommensarmut von Haushalten mit niedrigem Äquivalenzeinkommen und behandelt diese uneinhetlich. Gleichzeitig kommt es zu Begünstigungen für manche Haushalte mit einem überdurchschnittlichen Einkommen. Der Einkommensausgleichsanteil als Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrages ist zudem mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsgleichheit problematisch.Die Lösung der genannten Probleme könnte darin bestehen, bei der Bemessung der Beiträge zur GKV auf den Einkommensausgleich zu verzichten. Umverteilungsziele müßten in diesem Fall verstärkt über das Steuer-Transfer-System verfolgt werden.