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Media type:
E-Book
Title:
Johann Gottlieb Fichte: Grundlage des Naturrechts
Contains:
Frontmatter -- -- Inhalt -- -- Zitierweise -- -- 1. Einführung -- -- 2. Die Unabhängigkeit des Rechts von der Moral (Einleitung) -- -- 3 The Efficacy of the Rational Being (First Proposition: § 1) -- -- 4. Die Bestimmung der Sinnenwelt durch das vernünftige Wesen (Folgesatz: § 2) -- -- 5. Die transzendentale Notwendigkeit von Intersubjektivität (Zweiter Lehrsatz: § 3) -- -- 6. Deduktion des Rechts (Dritter Lehrsatz: § 4) -- -- 7. Leib, Materie und gemeinsames Wollen als Anwendungsbedingungen des Rechts (Zweites Hauptstück: §§ 5–7) -- -- 8. Theorie des Urrechts (§§ 8–12) -- -- 9. Zwangsrecht (§§ 13–16) -- -- 10. Die Verfassung und ihre Garantie: das Ephorat (§§ 16, 17 und 21) -- -- 11. Eigentumsrecht (§§ 18–19) -- -- 12. „Eine Fessel, die nicht schmerzt und nicht sehr hindert“ (§ 20) -- -- 13. Family Law (First Annex) -- -- 14. Das Völkerrecht (Zweiter Anhang) -- -- Auswahlbibliographie -- -- Personeregister -- -- Sachregister -- -- Autorenhinweise
Footnote:
In German
Mode of access: Internet via World Wide Web
Description:
Johann Gottlieb Fichte’s Foundations of Natural Right represents a turning point in the philosophy of law and the state. In 14 original essays, this volume compiles a collaborative commentary that offers a differentiated interpretation of this controversial classic in legal philosophy. Ideally suited for seminar courses.
Johann Gottlieb Fichtes „Grundlage des Naturrechts“ stellt einen Wendepunkt der Rechts- und Staatsphilosophie dar. Der erste Teil (1796) begründet den Begriff des Rechts und seine systematische Anwendung weder durch eine Grundanthropologie wie im klassischen Naturrecht noch, wie Kant, durch einen kategorischen Imperativ. Vielmehr wird der Rechtsbegriff als Bedingung des Selbstbewußtseins eines endlichen Vernunftwesens deduziert. Dabei erweist sich das Recht als eine notwendige Bedingung der Intersubjektivität und diese wiederum als eine notwendige Bedingung der Subjektivität. Der zweite Teil (1797) liefert eine für ihre Originalität, Radikalität und Systematizität bekannte Anwendung. In kritischer Auseinandersetzung mit Immanuel Kants „Rechtslehre“ (1797) entwickelt Fichte eine Vertragstheorie der Regierung und ihrer Kontrollinstanz, eine Theorie des Eigentumsrechts, des Strafrechts, des Ehe- und Familienrechts und des Völkerrechts. In 14 Originalbeiträgen bietet der kooperative Kommentar eine differenzierte, für den Seminargebrauch geeignete Interpretation des umstrittenen rechtsphilosophischen Klassikers.