Verordnung, wegen des, bey Gelegenheit der, am 10ten Märtz, des 1750sten Jahres, durch einen Wetter-Strahl, geschehenen Entzündung des Thurmes zu St. Michaelis, und daher bis auf den Grund erfolgeten Einäscherung derselben Kirche, auf den 19ten dieses Monats, besonders angesetzten Buß-, Fast- und Bet-Tages