Neu vermehrtes Dorff- und Land-Recht, Daß ist: Vollkommener Unterricht von Denen Dörffern, derer Land-Leute Stande, Unterscheid, Ländereyen, Dorff-Fluhren, Unpflichten, insonderheit denen Herrendiensten, deren Erwerbung und Verlust, der Dienst-Freyheit, von dem Weyde-Recht, und der Koppel-Weyde [et]c. : Aus denen allgemeinen Käyserl. Sächsischen, auch absonderl. Rechten und Gewohnheiten, verfasset, und der berühmtesten Ictorum Schrifften extrahiret a. 1704. zum erstenmahl in Teutscher Sprache ans Licht gestellet . / [Johannes Deneken. Hrsg.: C. L. Bilderbeck, J. C.]