Process- und Gerichts-Ordnung Des Durchlauchtigsten, Hochgebohrnen Fürsten und Herrn, Herrn Johann Georgen, Hertzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Marschalln und Chur-Fürsten, Landgrafen in Thüringen . Darnach man sich in allen Ihrer Chur-Fürstl. Durchl. Landen, und Dero Ober- und Unter-Gerichten, sonderlich bey ordentlichen Rechts-Processen, gleichförmig zu achten : Nebst einem Anhange unterschiedener An. 1638. 1666. 1670. 1672. 1676. 1682. 1691. und 1696. publicirten so wohl Duell alß andern Mandaten und Ordnungen