• Media type: E-Article
  • Title: Die Beteiligung von Patient*innen an der Entwicklung von Leitlinien in der Klinischen Medizin. Ein selektiver Ländervergleich in narrativer Übersicht
  • Contributor: Kiese-Himmel, Christiane
  • imprint: Georg Thieme Verlag KG, 2023
  • Published in: Das Gesundheitswesen
  • Language: German
  • DOI: 10.1055/a-2057-0422
  • ISSN: 0941-3790; 1439-4421
  • Keywords: Public Health, Environmental and Occupational Health
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  • Description: <jats:title>Zusammenfassung</jats:title><jats:p> Ziel Eine klinische Praxis-Leitlinie (LL) soll die Versorgung von Patient*innen optimieren, indem sie auf Basis der besten verfügbaren Forschungsergebnisse und praktischen Erfahrungen Diagnostik- oder Behandlungspfade empfiehlt. Daher müssen auch Bedürfnisse und Präferenzen von Patient*innen und deren Angehörigen einfließen. Anhand eines selektiven Ländervergleichs werden Regularien und Standards der Einbeziehung von Patient*innen in die LL-Entwicklung untersucht.</jats:p><jats:p> Methode In Form eines narrativen Reviews werden Informationen aus öffentlich zugänglichen Websites und LL-Entwicklungshandbüchern aus dem Vereinigten Königreich (UK), den USA, Kanada und Australien miteinander verglichen und diskutiert.</jats:p><jats:p> Ergebnisse Im UK sind in allen Gremien zur LL-Entwicklung und während allen Stufen des Entwicklungsprozesses verbindlich mindestens zwei Personen aus dem Kreis von Patient*innen oder der Öffentlichkeit vorgeschrieben. Die National Academy of Medicine der USA empfiehlt die aktive Teilnahme von Patient*innen mit krankheitsspezifischen Erfahrungen sowie von Patientenvertreter*innen aus der Öffentlichkeit an LL-Entwicklungsgruppen. Die Canadian Task Force on Preventive Health Care möchte die Präferenzen von Patient*innen vor allem bei der Entwicklung der endgültigen LL-Empfehlungen und der Prüfung der Benutzerfreundlichkeit beteiligen. In Australien erhalten LL die Zustimmung bzw. das Gütesiegel des National Health and Medical Research Council, wenn mindestens ein*e Patientenvertreter*in nachweisbar Mitglied des LL-Gremiums gewesen ist und am gesamten Prozess der LL-Entwicklung beteiligt war.</jats:p><jats:p> Schlussfolgerung Der selektive Ländervergleich zeigt, dass die Einbindung von Patient*innen bei der LL-Entwicklung bzw. deren Verbindlichkeit stark variiert und es keine einheitlichen Standards hierfür gibt. Viele Fragen der Einbindung sind ungeklärt, und es wird besonderer Sensibilität bedürfen, um die Lebenswelt von Patient*innen/Laien und medizinisches System gleichberechtigt zusammenzuführen.</jats:p>