Zulässige Einvernehmensverweigerung einer Gemeinde nach § 36 BauGB gegenüber der Genehmigung von Windenergieanlagen, wenn diese naturschutzrechtlich unzulässig ist. Der Schutz einer bestimmten Art (hier Roter Milan) kann einem privilegierten Außenbereichsvorhaben auch außerhalb von ausgewiesenen oder faktischen Vogelschutzgebieten entgegenstehen, wenn es EG-vogelschutzrechtlich zur Erhaltung und Pflege des Lebensraumes dieser Art erforderlich ist, den Außenbereich von Bauten freizuhalten
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Zulässige Einvernehmensverweigerung einer Gemeinde nach § 36 BauGB gegenüber der Genehmigung von Windenergieanlagen, wenn diese naturschutzrechtlich unzulässig ist. Der Schutz einer bestimmten Art (hier Roter Milan) kann einem privilegierten Außenbereichsvorhaben auch außerhalb von ausgewiesenen oder faktischen Vogelschutzgebieten entgegenstehen, wenn es EG-vogelschutzrechtlich zur Erhaltung und Pflege des Lebensraumes dieser Art erforderlich ist, den Außenbereich von Bauten freizuhalten
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