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Zusammenfassung Die Rechtsordnung der früheren DDR schien den gewerkschaftlichen Belegschaftsvertretungen umfängliche Mitbestimmungsrechte zu garantieren. Der Aufsatz erklärt die Marginalität ihrer Einflußkraft mit wirtschaftsstrukturellen, organisationspolitischen und in der betrieblichen Sozialordnung wurzelnden Blockaden und Barrieren. Er beschreibt die Destabilisierungsprozesse der Vertretungsinstitutionen in den gesellschaftlichen und betrieblichen Umbrüchen seit Herbst 1989 und die Herausbildung neuartiger Formen, Inhalte und Probleme betrieblicher Interessenvertretung. Die Entstehung des Gewerkschaftsgesetzes der DDR wird als Teil der Profilierungsbemühungen des FDGB, aber auch als Versuch einer Sicherung von betrieblichen Vertretungsstrukturen in den marktwirtschaftlichen Reorganisationsprozessen analysiert.