BGH v. 20. 12. 2002 2 StR 251/02 Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten Unterlassungsdeliktes setzt nicht voraus, dass der Täter die sicherste Möglichkeit der Erfolgsverhinderung gewählt hat
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BGH v. 20. 12. 2002 2 StR 251/02 Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten Unterlassungsdeliktes setzt nicht voraus, dass der Täter die sicherste Möglichkeit der Erfolgsverhinderung gewählt hat