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In den zurückliegenden 20 Jahren hat der Gesetzgeber eine Reihe von Gesetzen zum Kinderschutz novelliert oder neu geschaffen. Im Zentrum stand dabei der Versuch, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren nachhaltig zu verbessern. Dabei ging es immer wieder auch um das Zusammenwirken von Jugendämtern und Familiengerichten. Zudem wurde der Aufgabenbereich der Verfahrensbeistandschaft als weiterer Akteur in Kindeswohlverfahren neu geschaffen und gesetzlich eindeutiger fixiert. Diese Veränderungen und ihre Auswirkungen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2016 im Rahmen eines bundesweiten Praxisforschungsprojektes zum „Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz“ untersucht und analysiert. Der hier vorgelegte Beitrag beschäftigt sich auf der Grundlage der Ergebnisse aus diesem Projekt mit eben diesem Zusammenwirken der oben genannten Akteure im Kinderschutz.