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Die Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels ist in Deutschland seit 2012 geltendes Recht. In einem sogenannten internationalen Monitoringverfahren untersucht die 15-köpfige Expert_innengruppe GRETA (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings) regelmäßig alle vier Jahre die Umsetzung der einzelnen Vorgaben in Recht und Praxis. Im Juni 2019 hat sie ihren zweiten Bericht zur Umsetzung der Konvention in Deutschland vorgelegt. Die Information stellt die wichtigsten Empfehlungen daraus vor.