• Medientyp: E-Book; Hochschulschrift
  • Titel: Der demenzkranke Erblasser
  • Beteiligte: Boehm, Laura [VerfasserIn]
  • Körperschaft: Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Erschienen: Baden-Baden: Nomos, [2017]
  • Erschienen in: Düsseldorfer rechtswissenschaftliche Schriften ; 149
    Zivilrecht
  • Ausgabe: 1. Auflage
  • Umfang: 1 Online-Ressource (472 Seiten)
  • Sprache: Deutsch
  • DOI: 10.5771/9783845282596
  • ISBN: 9783845282596
  • Identifikator:
  • RVK-Notation: PD 8160 : Allgemeines. Auslegung, Errichtung und Aufhebung, Anfechtung
  • Schlagwörter: Deutschland > Erblasser > Demenz > Testierfähigkeit
  • Entstehung:
  • Hochschulschrift: Dissertation, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, 2016
  • Anmerkungen:
  • Beschreibung: Der demenzkranke Erblasser - ein häufiges Phänomen in Zeiten einer stetig älter werdenden Gesellschaft, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Das Werk widmet sich einer Reihe von Problemstellungen, die sich im Zusammenhang mit einer Demenzerkrankung des Erblassers ergeben. Dabei wird zunächst das Verhältnis von Demenz und Testierfähigkeit unter Einbeziehung auch praktischer Gesichtspunkte untersucht. Sodann wird der Frage nachgegangen, wie der demenzkranke, noch testierfähige, aber vermehrt beeinflussbare Erblasser de lege lata und de lege ferenda vor einer übermäßigen Einflussnahme Dritter geschützt werden kann. Dies geschieht unter Heranziehung und Analyse des U.S.-amerikanischen Rechtsinstituts der undue influence (unberechtigte Einflussnahme). Schließlich wird das Problem des demenzkranken, testierunfähigen Erblassers dargelegt und auch hier Lösungsvorschläge de lege ferenda erarbeitet. Hierzu werden Anregungen aus dem australischen statutory-will-Verfahren berücksichtigt.

    Testators suffering from dementia are a common phenomenon in times of a society that keeps growing older - not only in Germany, but world-wide. This book analyses the relationship between dementia and the capacity to testate, also taking into consideration practical issues that arise in this field. Furthermore, solutions de lege ferenda are presented with regard to the problem of testators who are still capable to draft a will but are prone to undue in-fluence, and of testators who have lost the capactiy to testate. To this end, the American doctrine of undue influence and the Australian statory will-proceedings are incorporated into the broader picture.