• Medientyp: E-Book; Hochschulschrift
  • Titel: Hassrede und Freiheit der Meinungsäußerung : Der Schutzbereich der Meinungsäußerungsfreiheit in Fällen demokratiefeindlicher Äußerungen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Grundgesetz und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Beteiligte: Struth, Anna Katharina [VerfasserIn]
  • Erschienen: Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg, 2019
  • Erschienen in: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht ; 278
    SpringerLink ; Bücher
  • Umfang: Online-Ressource (XV, 474 S. 3 Abb, online resource)
  • Sprache: Deutsch
  • DOI: 10.1007/978-3-662-58153-7
  • ISBN: 9783662581537
  • Identifikator:
  • RVK-Notation: PS 4080 : Allgemeines
    PL 408 : Art. 5 GG: Freie Meinungsäußerung, Wissenschaftsfreiheit, Kunstfreiheit, Informationsfreiheit
  • Schlagwörter: Europäische Menschenrechtskonvention > Deutschland > Europäische Union > Meinungsfreiheit > Schutzbereich > Hassrede
  • Reproduktionsreihe: Springer eBook Collection. Social Science and Law
  • Entstehung:
  • Anmerkungen:
  • Beschreibung: Dieses Buch analysiert den grundrechtlichen Schutzbereich der Garantien der Meinungsäußerungsfreiheit in den Grundrechtskatalogen der EMRK, des Grundgesetzes und der Grundrechtecharta der EU. Das Werk untersucht, inwieweit Hassreden und vergleichbare demokratiefeindliche Äußerungen vom Schutzbereich der Meinungsäußerungsfreiheit umfasst sind. Die Autorin setzt sich mit der zu diesen Äußerungen ergangenen Rechtsprechung der zuständigen Gerichte auseinander. Sie kommt über ausführliche Auslegungserwägungen zu den relevanten Bestimmungen zum Ergebnis, dass die Äußerungen, auch wenn sie einen Grundrechtsmissbrauch darstellen, im Schutzbereich der Meinungsäußerungsfreiheit liegen und ihr Verbot einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in das Grundrecht darstellt. Diese Schlussfolgerung wird mit der Feststellung verbunden, dass die Anforderungen an die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs wegen der in diesen Fällen typischerweise vorliegenden Interessenlage regelmäßig erfüllt werden können