Die erwiesene Göttliche Zorn-Macht, in Offenbahrung und Heimsuchung heimlicher Sünden, Sonderlich: Des entsetzlichen Raubes, auf dem Königl. Preußis. Schlosse zu Berlin, Von zweyen frechen und untreuen Bedienten, dem gewesenen Castellan Runcken, Und dem Hoff-Schlösser Stieffen, Lange und vielmahls verübt, und nach Urtheil und Recht, andern zur Warnung 1718. den 8. Junii an ihnen hart bestrafft
: Zusambt ihrer Bekehrung und Zubereitung zum Tode, Historisch mit nützlichen eingeflossenen Theologischen so wol, als Historischen und Juristischen Reflexionen erzehlet