Vertrag Zwischen Ihro Hoch-Fürstlichen Gnaden Dem Herrn Bischoff von Basel, An Einem: Denne Hoch-Loblichem Stand Bern, Am anderen Theil. Betreffend Das zwischen Hoch-Lobl. Stand Bern und der Bischoff-Baselischen Neuenstadt, in Anno 1388. errichtete und Anno 1633. erneuerte Burgerrecht
: Wie solcher auf der in Lobl. Stadt Biel abgehaltener dißörthigen Conferenz zwischen denen Herren Ehren-Gesandten, unterem 20. Februarii 1758. abgeredet, und sub 13. und 30. Martii von den beedseitigen Hohen Ständen, wie auch der Hohen Dom-Stifft, unterm 24. Aprilis gedachten Jahrs ratificiert worden