Pro Memoria
: Nachdem Se. Churfürstl. Durchl. von der Pfalz, und des Herrn Landgrafen zu Heßen-Caßel Hochfürstl. Durchl., als Kayserliche und Reichspfandherrschafften der Burg und Stadt Gelnhausen, gegen die ... Cammer-Gerichts-Urthel, wegen der, besagter Stadt und Burg darinnen zugesprochenen Immedietaet, sich an Ihro Kayserliche Majestät ... gewendet ...; [betreffend die Stadt Gelnhausen]; [Regensburg den 1. Septembr. 1758]