Friedrich August, Herzog, Chur-Fürst. L. g. Es ist Uns, daß verschiedene mit Concession ihre Waaren ... erhohlen zu dürfen versehene Dorf-Krämer sothane einbringende Waaren von in der Accis-Einnahme ihres Wohnorts zeithero verrechnet ... gnädigst einberichtet worden
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[Rescript an säm[m]tliche General-Accis-Commissarien excl. Ober-Lausitz, Ma[n]nsfeld und Leipzig, die mit Concession zu Erhebung der Waaren außer Landes oder aus inländischen Meß-Orten versehenen Dorf-Krämer betr.]