Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... als Ober-Vormund des Herrn Erb-Printzens zu Sachsen-Weimar und Eisenach ... Thun kund und zu wissen: Demnach Wir nicht nur währender Unserer Fürstl. S. Weimar-Eisenachischen Ober-Vormundschafft von denen inn- und ausländischen Creditoribus des anno 1741. verstorbenen Herrn Hertzog Wilhelm Heinrichs zu Sachsen-Eisenach ... um ihre Bezahlung vielfältig angegangen worden,