Tarif für die Beförderung von Steinkohlen, Steinkohlenbriketten, Steinkohlenkoks [auch Gaskoks], Braunkohlen, Braunkohlenbriketten, Braunkohlenkoks in Wagenladungen als Frachtgut von deutschen Bahnhöfen nach schweizerischen Stationen
- [Gültig vom 1. Jan. 1937]