Beschreibung:
Papst Gregor IX. bestätigt dem Trierer Domdekan, dem Domkantor sowie dem Domscholaster die zwischen dem Wormser Bischof und den Dominikanern in Worms durch den Kardinallegaten Otto von St. Nikolaus in Carcere Tulliano und dem Domdekan von Trier und seinen Mitrichtern als Delegierte getroffene Übereinkunft, dass sich die Dominikaner innerhalb der Stadt einen Platz für ihren Kirchen- und Klosterbau kaufen dürfen, um dort zu wohnen, ausgenommen den Ort, den sie bisher besessen haben; und er beauftragt sie mit der Überwachung der Durchführung der Entscheidung. S. auch Urk. Lehmann 235