Erschienen:
[St. Lambrecht ?], 1321 Oktober 7 (Actum et Datum Anno / domini Millesimo Trecentesimo / vicesimoprimo / feria Quarta ante diem beati Dyonisii et sociorum eius Martyrum proxima)
Online-Ausg., Heidelberg: Univ.- Bibl., 2013
Beschreibung:
Die Priorin Agnes von St. Lambrecht und der Konvent des Klosters erkennen im Namen der aus Speyer stammenden Nonne Mechthild zum Schwan den zwischen ihren Schwestern Elisabeth und Katharina zum Schwan und der genannten Mechthild geschlossenen Vergleich wegen der elterlichen Erbschaft an: Die wieder in den Laienstand getretenen Schwestern Elisabeth und Katharina bekommen den Hauptanteil des Erbes; Mechthild erhält dagegen eine lebenslange Rente von jährlich 6 Pfund Heller, die jeweils am Martinstag, dem 11. November, fällig wird und die nach Mechthilds Tod ihren beiden geistlichen Brüdern Heinrich und Johannes zufallen soll. Nach dem Tod der beiden wurde dem Kloster St. Lamprecht eine jährliche Gülte von 10 Pfund Heller versprochen. Ankündigung des Konventssiegels.