Kurtze Anleitung zu schrifftmäßiger Erklärung derer beyden Am Andern allgemeinen Fast-Bet- und Buß-Tage dieses 1731sten Jahres, den 20. Julii, Freytags nach Dom. VIII. post Trinit. Auf denen Cantzeln der Chur-Sächsischen, incorporirten und anderer Lande zu erklären verordneten Buß-Texte, 1 Sam. XII, 20.21. Rom. III,19
: Nebst beygefügten erbaulichen Anwendungen, und homiletischen Eintheilungen dieser Texte, Ans Licht gestellet