• Medientyp: E-Book
  • Titel: Urk. Barth 231, 1596 März 24, o. O. [Edingen?]
  • Erschienen: [Edingen?], 1596 März 24 (Geben Mittwochs den VierVndtZwenzigsten, Monatstags Martij, Alß man Zalt nach der Seeligmachenden gebúrt, Vnnsers geliebten Herrn Vnndt Heilandts Jesú Christi Fűnffzehenhúndert Neűnzig Vnndt Sechs Jahr ∙/∙) [Datierung teilweise durch die Plica verdeckt. Die Datierung folgt noch dem Julianischen Kalender; nach dem Gregorianischen Kalender wäre der 24. März Sonntag Letare.]
    Online-Ausg., Heidelberg: Univ.- Bibl., 2013
  • Umfang: Einzelbl; 63,3 × 41,6–42,3 cm, Plica 8,3–8,8 cm
  • Sprache: Deutsch
  • Identifikator:
  • Schlagwörter: 15960324 ; Edingen ; Heidelberg ; Neckarhausen ; Handschrift ; Urkunde ; Regest
  • Reproduktionsreihe: Heidelberger historische Bestände - digital
  • Art der Reproduktion: Online-Ausg.
  • Hersteller der Reproduktion: Heidelberg: Univ.- Bibl., 2013
  • Entstehung:
  • Original: Universitätsbibliothek Heidelberg: Urk. Barth 231
  • Anmerkungen:
  • Beschreibung: Georg Foltz, amtierender Schultheiß von Neckarhausen, und seine Ehefrau Margaretha beurkunden vor dem Edinger Gericht, dass sie für die in Erbpacht von den Heidelberger Almosenpflegern (Simon Wolf, Ezechias Fettich, Johann Becker, Heinrich Ehinger, Hans Fischer, Heinrich Häuser, Martin Hennes und Christer Krämer) erhaltenen 29½ Morgen und ein Viertel Acker, gelegen in der Edinger Gemarkung, jährlich an Mariä Geburt (8. September) 5½ Malter Korn als Zins an die genannten Almosenpfleger oder deren Nachfolger nach Heidelberg zu liefern haben. Die Eheleute verpflichten sich nochmals ausdrücklich, die in der am selben Tag ausgestellten und der vorliegenden Urkunde inserierten Pachturkunde genannten Bedingungen ein zu halten. Der Vertrag wird vor dem Dorfgericht geschlossen, vertreten durch den Schultheißen und die Schöffen (Hans Schneider; Martin Ritter, Wendel Volz, Hans Volz, wiederúmb Wendel Volz, Melchior Hotz, Hans Kleinklost [?, Kleinclosten] und Nikolaus Schott). Auf Bitten der Eheleute wird das Siegel des Edinger Gerichts angehängt, ohne dass daraus Forderungen gegenüber der Gemeinde abgeleitet werden können; damit wird der Wortlaut der Pachturkunde von allen Anwesenden bestätigt und angenommen. Insert: Die oben genannten Almosenpfleger zu Heidelberg übertragen mit Einverständnis des Edinger Gerichts, in dessen Gemarkung die vergebenen Grundstücke liegen, Georg Foltz und seiner Frau Margaretha näher beschriebene 29½ Morgen und ein Viertel Acker gegen Zahlung von 150 Gulden in Erbpacht; der Erhalt des Geldes wird von den Almosenpflegern mit derselben Urkunde quittiert. Die Eheleute oder deren Erben verpflichten sich, die gepachteten Äcker in gutem Zustand zu halten, ordentlich und gewissenhaft zu bewirtschaften und weder zu beleihen noch ohne Wissen des Eigentümers zu unterteilen, weiter zu verpachten oder anderweitig zu veräußern. Jährlich an Mariä Geburt (8. September) müssen sie als Zins 5½ Malter gutes trockenes und gesäubertes Korn jeweils in einer Fuhre an die genannten Almosenpfleger oder deren Nachfolger nach Heidelberg in deren Speicher liefern. Die Lieferung hat erstmals noch im selben Jahr 1596 zu erfolgen. Bleiben die Eheleute oder deren Erben die Gült säumig, so dienen die verpachteten Güter als Unterpfand und können von den Almosenpflegern (teilweise) eingezogen werden. Diese Bestimmungen sind alle zehn Jahre zu erneuern und mit dem Gerichtssiegel der Gemeinde Edingen zu beglaubigen. Ankündigung des Siegels der Stadt Heidelberg, das auf Bitten beider Parteien von den Bürgermeistern Johann Holzmaier und Heinrich Eckard angehängt wurde, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
  • Zugangsstatus: Freier Zugang