An Ihro Chur-Fürstl. Durchl. zu Cölln, Als Bischoffen zu Hildesheim, Unterthänigste Hochgemüßigte Vorstellung Der Evangelischen Land-Stände Des Hoch-Stiffts Hildesheim
: Worinn dargethan wird, daß sich das Stifft-Hildesheimische Consistorium A.C. in ohnstreitiger Possession vel quasi der Gerechtigkeit Feyer- und Fest-Tage, insonderheit die Evangelischen Jubilaea ohne Zuthuen der Catholischen Landes-Obrigkeit auszuschreiben und anzuordnen, jederzeit befunden, ...; Mit Dienlichen Anmerckungen versehen, Und Zu Ablehnung der in einem von den Churfürstl. Cöllnischen Stifft-Hildesheimischen Herrn Stadthalter und Geheimten Räthen am 20sten Jun. 1730. publicirten Patent enthaltenen Aufflagen ... zum Druck befordert