Beschreibung:
Brief des Speyerer Bischofs Philipp von Rosenberg an die Priorin und den Konvent von St. Lambrecht: Bezug nehmend auf die Pfändung von Pferden des Klosters St. Lambrecht durch seine Beamten in Edesheim führt der Bischof aus, die Leute von Edesheim hätten das Anrecht auf die Zahlung wenn nicht auch der neuen Bede, so doch auf alle Fälle auf die Zahlung der alten Bede durch das Kloster. Denn die Abtei hätte – trotz der Privilegien – einmal begonnen, diese Bede zu zahlen. Daher werde er (der Bischof) seine Leute in Edesheim in ihrem Recht nicht beschneiden und sieht die Pfändung als gerechtfertigt an.