• Medientyp: E-Book
  • Titel: Urk. Batt 17, 1619 April 23, o. O. [Freinsheim?]
  • Erschienen: [Freinsheim?], 1619 April 23 (So Geschehen vff Georgi, den dreÿ vnd zwantzigsten Aprilis, im Jahr nach Christi Gebúhrtt [!], Sechszehenhŭndertt [!] vnd Neűnzehen ·/·)
    Online-Ausg.: Heidelberg: Univ.- Bibl., 2013
  • Umfang: Einzelbl; 38,0 × 28,2 cm, Plica 3,8 cm
  • Sprache: Deutsch
  • Identifikator:
  • Schlagwörter: Kloster Limburg, Haardt ; 16190423 ; Freinsheim ; Handschrift ; Urkunde ; Regest
  • Reproduktionsreihe: Heidelberger historische Bestände - digital
  • Art der Reproduktion: Online-Ausg.
  • Hersteller der Reproduktion: Heidelberg: Univ.- Bibl., 2013
  • Entstehung:
  • Original: Universitätsbibliothek Heidelberg: Urk. Batt 17
  • Anmerkungen:
  • Beschreibung: Der Freinsheimer Schultheiß und das dortige Gericht beurkunden, dass Apollonia, die Witwe des Freinsheimer Bürgers Adam Diether, vor ihnen erschienen ist und bestätigt, dass sie von dem kurpfälzischen Stift Limburg in Dürkheim, ein Kapital von 50 Gulden erhalten habe. Dafür müssen sie oder ihre Erben jährlich am Georgstag (23. April) oder 14 Tage davor oder danach einen Zins von 2½ Gulden zahlen; die Zahlung wird erstmals im darauffolgenden Jahr fällig. Als Sicherheit setzt die Darlehensnehmerin ihre genannten Grundstücke in der Gemarkung Freinsheim ein. Sollten sie oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so tritt der Kreditgeber oder dessen Nachfolger in seine Rechte ein und darf die Grundstücke nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Dagegen kann die Darlehensnehmerin keinerlei Einspruch erheben. Daher verpflichtet sie sich oder ihre Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Sollten Apollonia Diether oder ihre Erben unverschuldet in Not geraten und daher den Zins nur teilweise oder auch gar nicht zahlen können, werden seitens des Kreditgebers Sondervereinbarungen getroffen. Die Rückzahlung des Darlehens wird verabredet. Sobald die vollständige Summe einschließlich des (eventuell noch ausstehenden) Jahreszinses an den Kreditgeber oder dessen Nachfolger gezahlt ist, verliert die vorliegende Urkunde mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, die Grundstücke fallen an Apollonia Diether oder deren Erben zurück und der Darlehensgeber oder seine Nachfolger haben in dieser Sache keine Ansprüche und Forderungen mehr. Der Vertrag wurde vor dem Freinsheimer Schultheißen und dem dortigen Gericht geschlossen, die das Gerichtssiegel anhängen, ohne dass daraus in dieser Sache Forderungen gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden können.
  • Zugangsstatus: Freier Zugang