Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. fügen hiermit zu wissen. Als Uns untertänigst vorgetragen worden, daß die Verschickung der Acten zum öftern in Sachen, worin solche, den Landesgesetzen nach, nicht zulässig, gesuchet, auch sonst Unserer gnädigsten Absicht, die Processe so viel als möglich, abzukürzen, dadurch vielfältig entgegen gehandelt werde