Beschreibung:
'Übereinstimmend attestieren Strafverfolger Korruptions-Delinquenten ein nur schwach ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein, obgleich der soziale und berufliche Status der betreffenden Akteure eine hinreichende Vertrautheit mit den einschlägigen Rechtsnormen erwarten ließe. Wie ist dieser Befund einzuordnen? Wie lässt sich die Beeinträchtigung des Normbewusstseins in Bezug auf korruptives Handeln erklären? Zur Beantwortung dieser Frage werden unter Rückgriff auf die ursprünglich von Sykes und Matza formulierte Theorie der Neutralisation die Vernehmungsprotokolle beschuldigter Korrupteure analysiert. Die Suche nach Rechtfertigungen, die, das eigene Gewissen beruhigend, 'abweichendem Verhalten vorausgehen und abweichendes Verhalten ermöglichen' (Sykes/Matza), gestaltet sich allerdings problematisch: Die in den Texten dokumentierten Auskünfte der 'Befragten' sind nahe liegenderweise stark vom strategischen Motiv der Selbstentlastung zur Vermeidung drohender Sanktionen geprägt. Aus diesem Gr