Beschreibung:
Mit der Annahme der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 durch Bundestag und Bundesrat am 24.01.2009, erhielten die Schulen den Auftrag, künftighin Schüler mit Behinderung in einem qualifizierten gemeinsamen Unterricht (sog. "inklusiver Unterricht") an Grundschulen und weiterführenden Schulen zu fördern