• Medientyp: E-Book
  • Titel: Die Lizenz : eine Einordnung in die Systemzusammenhänge des BGB und des Zivilprozessrechts
  • Enthält: Cover; Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Abkürzungsverzeichnis; 1 Einleitung; I. Problemstellung und Ziel der Untersuchung; II. Gang der Untersuchung; III. Stand der Forschung; IV. Methodische Leitlinien; Teil 1: Historische Grundlagen; 2 Lizenz und Lizenzvertrag; I. Das Verhältnis zwischen Lizenz und Lizenzvertrag; II. Die Bedeutung der Klärung; 3 Der Gegenstand des Lizenzvertrags; I. Der Begriff der Lizenz; II. Die Patentlizenz; 1. Das Patentgesetz 1877; 2. Die Theorie der negativen Lizenz; 3. Die Patentlizenz als beschränkte Übertragung; 4. Die Lizenz als positive Benutzungsbefugnis
    5. Die Patentlizenz in der herrschenden Lehre und Rechtsprechung6. Die neue Konzeption der Patentlizenz als negative Lizenz; III. Die Lizenz im Kennzeichenrecht; 1. Die Warenzeichenlizenz; 2. Die Lizenz nach dem Markengesetz 1995; 3. Die Markenlizenz in der herrschenden Lehre und Rechtsprechung; IV. Die Lizenz im Urheberrecht; 1. Das Urheberrechtsgesetz 1870; 2. Die Lizenz nach der Reform des Urheber- und Verlagsrechts von 1901/1907; 3. Das urheberrechtliche Nutzungsrecht nach der Reform 1965; 4. Die Urheberrechtslizenz in der herrschenden Lehre und Rechtsprechung
    V. Die Lizenz an Know-how und anderen Immaterialgütern1. Exkurs: Der Begriff des Know-how; 2. Die Know-how-Lizenz; 3. Die Lizenz an Vorstufen von Immaterialgüterrechten; VI. Inkonsistenzen und offene Fragen; VII. Ergebnis; 4 Arten von Lizenzen; I. Ursprung und Notwendigkeit der Bildung von Kategorien; II. Unterscheidung nach dem Umfang der Nutzungsbefugnis; 1. Die ausschließliche Lizenz; 2. Die einfache Lizenz; 3. Die negative Lizenz; 4. Die alleinige Lizenz; 5. Die relative ausschließliche Lizenz; 6. Die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Lizenzarten
    III. Unterscheidung nach dem Gegenstand der Lizenz1. Technische, gewerbliche und ästhetische Schutzrechte; 2. Immaterialgüterrechte und sonstige Immaterialgüter; IV. Inkonsistenzen und offene Fragen; V. Ergebnis; 5 Die Rechtsnatur der Lizenz in der historischen Entwicklung und herrschenden Doktrin; I. Die Bedeutung der Bestimmung der Rechtsnatur; 1. Die Funktion der Rechtsnatur für die Einordnung in das System des Privatrechts; 2. Die Dichotomie von Obligation und dinglichem Recht als Ausgangspunkt; 3. Die Maßgeblichkeit der Strukturprinzipien des BGB
    4. Notwendigkeit der Differenzierung nach Schutzrechten?5. Mögliche Kategorien und terminologische Unschärfen; 6. Zwischenergebnis; II. Die Rechtsnatur der Lizenz in der historischen Entwicklung und herrschenden Lehre; 1. Patentlizenz; a) Die strukturelle Schwäche der obligatorischen Lizenz als Ausgangspunkt; b) Die Begründung des Sukzessionsschutzes; c) Die Unterscheidung zwischen einfacher und ausschließlicher Lizenz; d) Die Verknüpfung der Ausschließlichkeit mit der dinglichen Rechtsnatur; e) Die Annäherung der einfachen Lizenz an die ausschließliche Lizenz
    f) Die Ableitung des Klagerechts aus der Rechtsnatur
  • Beteiligte: McGuire, Mary-Rose [VerfasserIn]
  • Erschienen: Tübingen: Mohr Siebeck, 2012
    Online-Ausg.
  • Erschienen in: Ius privatum ; 161
  • Umfang: XIX, 802 S.
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN: 9783161504259
  • RVK-Notation: PE 705 : Einzeldarstellungen
    PD 3480 : Arten der Verträge, Vertragsfreiheit, Kontrahierungszwang; Antrag, Annahme, Abschluss
  • Schlagwörter: Deutschland > Geistiges Eigentum > Lizenz > Lizenzvertrag > Bürgerliches Recht > Zivilprozessrecht
    Deutschland > Geistiges Eigentum > Lizenz > Lizenzvertrag > Bürgerliches Recht > Zivilprozessrecht
  • Art der Reproduktion: Online-Ausg.
  • Entstehung:
  • Hochschulschrift: Zugl.: Osnabrück, Univ., Habil.-Schr., 2010
  • Anmerkungen: Description based upon print version of record
  • Beschreibung: Hauptbeschreibung Die Lizenz stellt die zentrale Verwertungsform für Rechte des Geistigen Eigentums dar. Bisher scheitert eine dogmatisch konsistente Einordnung in das Rechtssystem jedoch an der in Deutschland tradierten Abweichung vom Allgemeinen Zivilrecht sowie der starken Differenzierung nach der Art des Schutzgegenstands. Die daraus resultierenden dogmatischen Brüche und Unsicherheiten sind aus wissenschaftlicher Perspektive unbefriedigend und belasten die Vertragspraxis. Mary-Rose McGuire arbeitet die Lizenz als ein Rechtsinstitut an der Schnittstelle zwischen Allgemeinem Zivilrecht und dem Recht des Geistigen Eigentums heraus und integriert dadurch die Lizenzerteilung in das Allgemeine Zivilrecht. Die Lizenz wird als verdinglichte Obligation erfasst, der Lizenzvertrag nach dem Vorbild der Vertragstypen des BGB als einheitliches Modell konzipiert. Die Konsequenzen der Anwendung des Allgemeinen Schuldrechts werden ebenso erörtert, wie die Behandlung des Lizenzvertrags in Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kollisionsrecht.