• Medientyp: E-Book; Hochschulschrift
  • Titel: Automatisiertes Fahren, Dashcams und die Speicherung beweisrelevanter Daten : Rechtsprobleme der Datenerhebung und des Datenzugriffs de lege lata
  • Werktitel: Die Aufzeichnung beweisrelevanter Daten in (automatisierten) Straßenfahrzeugen$dRechtsprobleme der Datenerhebung und des Datenzugriffs de lege lata
  • Beteiligte: Lutz, Lennart S. [VerfasserIn]
  • Körperschaft: Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Erschienen: Baden-Baden: Nomos, [2017]
  • Erschienen in: Robotik und Recht ; 13
    Öffentliches Recht
  • Ausgabe: 1. Auflage
  • Umfang: 1 Online-Ressource (271 Seiten)
  • Sprache: Deutsch
  • DOI: 10.5771/9783845284262
  • ISBN: 9783845284262
  • Identifikator:
  • RVK-Notation: PZ 4600 : Allgemeines, Querschnittsfragen
    PN 775 : Recht und Technik
    PZ 4700 : Datenschutz in einzelnen Bereichen
    PG 465 : Probleme des Erkenntnisverfahrens
  • Schlagwörter: Deutschland > Autonomes Fahrzeug > UDS > Dashcam > Videoaufzeichnung > Datenschutz
  • Entstehung:
  • Hochschulschrift: Dissertation, Julius-Maximilians-Universität Würzburg, 2017
  • Anmerkungen:
  • Beschreibung: Die Einführung automatisierter Fahrzeuge droht die ohnehin schon sprichwörtliche Beweisnot im Verkehrsrecht um eine Facette zu erweitern: Schließlich ist ohne zusätzliche Daten nicht sicher feststellbar, ob ein Unfall vom menschlichen Fahrer oder von der automatisierten Steuerung verursacht wurde. Inwieweit eine entsprechende Datenaufzeichnung de lege lata zulässig ist, wird im vorliegenden Werk ausführlich analysiert.Ergänzend betrachtet der Autor die haftungsrechtliche Ausgangssituation und die Rechtslage in Bezug auf den Einsatz von Dashcams. Gegenstand eines zweiten Schwerpunkts ist die Frage, ob im Zivil-, Straf-, und Bußgeldverfahren (zwangsweise) auf die erfassten Daten zugegriffen und der Fahrzeughersteller erforderlichenfalls zur Vornahme der Datenauslesung und -auswertung verpflichtet werden kann. Die Arbeit schließt mit Überlegungen zu einer gesetzlichen Einbaupflicht.

    In order to determine if an accident is caused by an automated car itself or its driver, additional event data has to be collected. This data collection raises questions of data protection, data accessibility and admissibility of evidence, which are examined in this work. Additionally the legal situation of dashcams is analyzed.