• Medientyp: E-Book; Hochschulschrift
  • Titel: Unerlaubte Bedingungen in letztwilligen Verfügungen
  • Enthält: Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Einleitung; Erster Teil: Schranken der Testiermacht hinsichtlich der Verwendung von Bedingungen; A. Ausgangspunkt; B. Verstoß gegen das Prinzip der Höchstpersönlichkeit ( 2065 BGB); I. Potestativbedingungen und Wollensbedingungen ( 2065 I BGB); II. Potestativbedingungen und unbestimmte Verfügungen ( 2065 II BGB); C. Gesetzeswidrige Verfügungen ( 134 BGB); D. Sittenwidrige Verfügungen ( 138 I BGB); I. Sittenwidrigkeit als Verstoß gegen moralische Prinzipien; 1. Sittengesetz, Gruppenmoral, Minimalmoral; 2. Verwerflichkeit der Gesinnung des Erblassers
    3. Bedingtes Verhalten selbst ist unsittlich4. Unsittliche Vermischung ideeller und materieller Sphären; a) Noch heute herrschende Meinung?; b) Historischer Rückblick; aa) Savigny; bb) Puchta; cc) Windscheid; c) Bewertung der Ansätze Savignys, Puchtas und Windscheids; aa) Bedingung der Ehescheidung (Savigny); bb) Sonstiges Einwirken auf Gewissensentscheidungen (Puchta, Windscheid); 5. Die Lehre vom unzumutbaren Druck (herrschende Meinung); a) Druck als Rechtsbegriff; b) Handlungsdruck; aa) Das Konzept; bb) Bewertung; cc) Vis compulsiva jenseits der Drohung?; c) Entscheidungsdruck
    d) Zwischenergebnis und RückschauII. Sittenwidrigkeit als Verstoß gegen rechtsimmanente Prinzipien; 1. 138 I BGB als Ermächtigungsnorm oder Transformationsnorm; 2. Gesichtspunkt der personalen Autonomie des Bedachten; a) Uneinschränkbare Persönlichkeitsrechte (Oftinger); aa) Oftingers Ansatz; bb) Bewertung; b) Mißbilligenswerter Austauschcharakter (Smid); c) Die Mißachtung von Anerkennungsverhältnissen (Goebel); 3. Mißbrauch des Bedingungszusammenhangs (eigener Lösungsvorschlag); a) Institutioneller Rechtsmißbrauch als Ausgangspunkt; b) Besondere Anforderungen an bedingte Testamente
    aa) Hervorrufen von Schwebezuständenbb) Gewillkürte Vervielfältigung der Vermögensübergänge; cc) Gefährdung des Rechtsfriedens; dd) Einschränkung der Verkehrsfähigkeit; ee) Schlußfolgerung; c) Prinzipien des Erbrechts; aa) Familienfürsorge; bb) Vermögenserhaltung; d) Folgen für die Anwendung des 138 I BGB; e) Mißbräuchliche Bedingungen; f) Vergleich mit der Keuk'schen Lösung und Rückblick; III. Exkurs: Testierfreiheit und Autonomie; 1. Lehre von der Willensunsterblichkeit; 2. Lehre von der Persönlichkeitsfortsetzung; 3. Eigentumsfortsetzungstheorie
    4. Testierfreiheit als Persönlichkeitsrecht5. Ergebnis; E. Verstoß gegen Treu und Glauben nach 242 BGB; I. Treuwidriges Verhalten des Erblassers; II. Unzulässige Rechtsausübung des Erben; III. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; Zweiter Teil: Rechtsfolgen unerlaubter Bedingungen; A. Die gesetzliche Regelung; B. Korrekturvorschläge des Schrifttums; I. 2085 analog bei auflösender Bedingung; II. Hypothetischer Erblasserwille; III. Reduzierung der Nichtigkeitsfolgen nach ihrem Schutzzweck; C. Angemessenheit der gesetzlichen Erbfolge; D. Ergebnis; Dritter Teil: Fallanalysen
    A. Traditionsklauseln
    Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Einleitung; Erster Teil: Schranken der Testiermacht hinsichtlich der Verwendung von Bedingungen; A. Ausgangspunkt; B. Verstoß gegen das Prinzip der Höchstpersönlichkeit ( 2065 BGB); I. Potestativbedingungen und Wollensbedingungen ( 2065 I BGB); II. Potestativbedingungen und unbestimmte Verfügungen ( 2065 II BGB); C. Gesetzeswidrige Verfügungen ( 134 BGB); D. Sittenwidrige Verfügungen ( 138 I BGB); I. Sittenwidrigkeit als Verstoß gegen moralische Prinzipien; 1. Sittengesetz, Gruppenmoral, Minimalmoral; 2. Verwerflichkeit der Gesinnung des Erblassers
    3. Bedingtes Verhalten selbst ist unsittlich4. Unsittliche Vermischung ideeller und materieller Sphären; a) Noch heute herrschende Meinung?; b) Historischer Rückblick; aa) Savigny; bb) Puchta; cc) Windscheid; c) Bewertung der Ansätze Savignys, Puchtas und Windscheids; aa) Bedingung der Ehescheidung (Savigny); bb) Sonstiges Einwirken auf Gewissensentscheidungen (Puchta, Windscheid); 5. Die Lehre vom unzumutbaren Druck (herrschende Meinung); a) Druck als Rechtsbegriff; b) Handlungsdruck; aa) Das Konzept; bb) Bewertung; cc) Vis compulsiva jenseits der Drohung?; c) Entscheidungsdruck
    d) Zwischenergebnis und RückschauII. Sittenwidrigkeit als Verstoß gegen rechtsimmanente Prinzipien; 1. 138 I BGB als Ermächtigungsnorm oder Transformationsnorm; 2. Gesichtspunkt der personalen Autonomie des Bedachten; a) Uneinschränkbare Persönlichkeitsrechte (Oftinger); aa) Oftingers Ansatz; bb) Bewertung; b) Mißbilligenswerter Austauschcharakter (Smid); c) Die Mißachtung von Anerkennungsverhältnissen (Goebel); 3. Mißbrauch des Bedingungszusammenhangs (eigener Lösungsvorschlag); a) Institutioneller Rechtsmißbrauch als Ausgangspunkt; b) Besondere Anforderungen an bedingte Testamente
    aa) Hervorrufen von Schwebezuständenbb) Gewillkürte Vervielfältigung der Vermögensübergänge; cc) Gefährdung des Rechtsfriedens; dd) Einschränkung der Verkehrsfähigkeit; ee) Schlußfolgerung; c) Prinzipien des Erbrechts; aa) Familienfürsorge; bb) Vermögenserhaltung; d) Folgen für die Anwendung des 138 I BGB; e) Mißbräuchliche Bedingungen; f) Vergleich mit der Keuk'schen Lösung und Rückblick; III. Exkurs: Testierfreiheit und Autonomie; 1. Lehre von der Willensunsterblichkeit; 2. Lehre von der Persönlichkeitsfortsetzung; 3. Eigentumsfortsetzungstheorie
    4. Testierfreiheit als Persönlichkeitsrecht5. Ergebnis; E. Verstoß gegen Treu und Glauben nach 242 BGB; I. Treuwidriges Verhalten des Erblassers; II. Unzulässige Rechtsausübung des Erben; III. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; Zweiter Teil: Rechtsfolgen unerlaubter Bedingungen; A. Die gesetzliche Regelung; B. Korrekturvorschläge des Schrifttums; I. 2085 analog bei auflösender Bedingung; II. Hypothetischer Erblasserwille; III. Reduzierung der Nichtigkeitsfolgen nach ihrem Schutzzweck; C. Angemessenheit der gesetzlichen Erbfolge; D. Ergebnis; Dritter Teil: Fallanalysen
    A. Traditionsklauseln
  • Beteiligte: Schrenck-Notzing, Albert von [Verfasser:in]
  • Erschienen: Berlin: Duncker & Humblot, 2009
  • Erschienen in: Schriften zum Bürgerlichen Recht ; 391
  • Ausgabe: 1. Aufl.
  • Umfang: 1 Online-Ressource (132 S.)
  • Sprache: Deutsch
  • DOI: 10.3790/978-3-428-52911-7
  • ISBN: 9783428129119; 9783428529117
  • Identifikator:
  • RVK-Notation: PD 8160 : Allgemeines. Auslegung, Errichtung und Aufhebung, Anfechtung
  • Schlagwörter: Deutschland > Testierfreiheit > Beschränkung
    Deutschland > Testament > Sittenwidrigkeit
    Deutschland > Testament > Bedingung
  • Entstehung:
  • Hochschulschrift: Zugl.: Universität Passau, Dissertationsschrift, 2008
  • Anmerkungen: PublicationDate: 20090716
  • Beschreibung: Main description: Als eines der schwierigsten Probleme des Erbrechts gilt seit jeher die Frage, inwieweit der Erblasser seinem Erben durch Potestativbedingungen bestimmte Formen der Lebensführung vorschreiben kann. Darf er etwa den Erhalt der Erbschaft davon abhängig machen, daß der Bedachte eine Sekte, der er sich verbunden fühlt, verläßt oder darf umgekehrt der Behalt der Erbschaft vom Unterlassen einer weiteren Heirat abhängig gemacht werden?Gegenwärtig wird die Diskussion vorwiegend von grundrechtsbezogenen Argumentationen bestimmt. Eine rechtliche Analyse ergibt aber, daß die seit längerem herrschende und nun auch vom Bundesverfassungsgericht ("Hohenzollernbeschluß") übernommene "Lehre vom unzumutbaren Druck" keine ausreichende rechtliche Grundlage hat, in sich widersprüchlich ist und daher zu willkürlichen Ergebnissen führt.Albert Freiherr von Schrenck-Notzing zeigt in seiner Dissertation, daß es nur aus einer genuin zivilistischen Perspektive gelingen kann, die Judikatur zur bedingten Erbeinsetzung auf nachvollziehbare Regeln zurückzuführen. Ausgangspunkt ist dabei die Rechtsfigur des institutionellen Mißbrauchs; in den Blick geraten die wesentlichen Prinzipien und Prämissen des Erbrechts. Als entscheidendes Merkmal, um die Zulässigkeit erbrechtlicher Bedingungen zu überprüfen, stellt sich die Konnexität des Bedingungszusammenhangs heraus. In ausführlichen Fallanalysen wird nachgewiesen, daß ein so aufgefundenes Lösungsmodell in der Lage ist, gerade auch die schwierigen Fälle zu lösen.Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die in diesem Zusammenhang ersichtlich relevante, jedoch weit weniger diskutierte Frage nach den Rechtsfolgen unerlaubter Bedingungen.