Beschreibung:
Gegenwärtig werden wieder Forderungen nach einem Verbot illegaler Bereiche im Internet - sogenannter Dark Nets - laut. Im Entwurf des Bundesinnenministeriums für das neue IT-Sicherheitsgesetz soll das "Zugänglichmachen von Leistungen zur Begehung von Straftaten" über internetbasierte Dienste unter Strafe gestellt werden. In der öffentlichen Wahrnehmung dominieren insbesondere die negativen Aspekte des Dark Nets: illegaler Waffen- und Drogenhandel, Cyber-Kriminalität und Kinderpornografie. Neuere Daten zeigen jedoch, dass die Bedrohungen, die vom Dark Net ausgehen, weitaus geringer sind als häufig angenommen. Daher ist zu fragen, ob ein Verbot dieser Technologie sinnvoll, ohne negative Kollateraleffekte umsetzbar und zudem verhältnismäßig ist. Statt das Dark Net als solches verbieten zu wollen, sollte der Fokus darauf gerichtet werden, in neuen Ermittlungstechniken zu schulen und die internationale Kooperation bei der Strafverfolgung zu intensivieren. Dies wäre eine nachhaltige Lösung, da diese Fähigkeiten auch im Kampf gegen das weitaus größere Problem - Cyber-Kriminalität im regulären Internet - von Nutzen wären.